Geprüft barrierefrei – brauche ich ein Siegel?

10.1.2024
Absurde Illustration: Durch eine Lupe vergrößertes Auge, welches auf ein Dokument schaut, das von einem dahinter versteckten Wesen gehalten wird. Bedeutung: Prüfung einer Internetseite durch einen externen Prüfer.

Muss ich ein Siegel besitzen, dass die Barrierefreiheit meiner Seite bestätigt und wie funktioniert ein Test?

Inhaltsverzeichnis

Die Frage lässt sich eigentlich schnell beantworten: nein. Für die Erfüllung der Kriterien der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ( BITV 2.0) oder des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist keine externe Prüfung notwendig. Ob sie die Kriterien an eine barrierefreie Website erfüllen oder nicht hängt nicht davon ab, ob Ihnen dies jemand bestätigt hat. Allerdings verhält es sich hier womöglich wie bei Schrödingers Katze: solange keiner nachschaut, ist sie gleichzeitig barrierefrei und eben nicht. Wollen Sie sicher gehen, dass Sie alle Kriterien erfüllen, so sollten Sie Ihre Seite einem Test unterziehen. Nur dann haben Sie die notwendige Gewissheit, einer gegebenenfalls empfindlichen Strafe zu entgehen.

Wenn Sie wissen was Sie tun – der Selbsttest

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie selbst überprüfen, wie es um die Barrierefreiheit Ihrer Internetseite steht. Ein solcher Test birgt aber die Gefahr, sich selbst zu betrügen. Außerdem ist er immer nur so gut, wie derjenige, der testet. Wichtig ist, dass Sie die Kriterien gut kennen und auch wissen, wie diese zu überprüfen sind.

WAVE-Test

Der automatische Test von wave.webaim.org ist gut geeignet, um die Seite einem ersten Test zu unterziehen. Gefunden werden viele Probleme, die sich auf den Code selber beziehen: fehlende Alternativtexte, zu geringe Farbkontraste oder falsch verschachtelte Überschriftenstrukturen. So lassen sich die groben Patzer schnell erkennen und beheben. An seine Grenzen stößt dieser Test aber, wenn es um semantische Probleme geht, beispielsweise dann, wenn bestimmte HTML-Elemente falsch eingesetzt wurden oder Alternativtexte nicht zum entsprechenden Bild passen. Ein WAVE-Test ohne Fehler macht noch lange keine barrierefreie Seite, aber eine barrierefreie Seite sollte keine großen Fehler im WAVE-Test vorweisen.

BIK BITV Selbsttest

Deutlich umfangreicher ist die Selbstbewertung des BIK BITV-Tests. Dieser beruht auf denselben 98 Prüfschritten des offiziellen BITV-Tests, welche sich aus den Vorgaben der BITV 2.0, der WCAG 2.2 und seit neustem auch schon aus den Vorgaben der EN 301 549 ergeben. Eine Internetseite gilt dann als zugänglich, wenn in allen Prüfschritten mindestens das Prädikat „eher erfüllt“ vergeben wurde. Die Abstufungen sind aber oft fein und es obliegt dem Tester, ob er ein Kriterium als „eher erfüllt“, „teilweise erfüllt“ oder „eher nicht erfüllt“ ansieht. Hier sehen Sie, wie schwierig es ist, mit wenig Erfahrung einen solchen Test durchzuführen und die eigene Arbeit kritisch zu bewerten. Gern führe ich für Sie im Rahmen meiner Leistungen eine solche Bewertung durch und erstelle für Sie passend direkt einen technischen Maßnahmenkatalog um Sie bei der Behebung der Probleme zu unterstützen. Sie profitieren von meiner jahrelangen Erfahrung in der Bewertung und Umsetzung von barrierefreien Internetseiten.

Offizielle Prüfstellen – Test mit Brief und Siegel

In Deutschland gibt es viele Stellen, die einem ein Siegel anbieten und damit die Barrierefreiheit einer Website bestätigen. Achten Sie hierbei aber unbedingt auf Seriösität. Ein Siegel ist schnell verteilt, Sie sollten aber sicher sein, dass es auch mit der entsprechenden Qualität einhergeht.

Mögliche Anlaufstellen wären:

Zur Prüfung wird dabei stets nur eine typische Auswahl Ihrer Seiten definiert und daraus auf alle Seiten geschlossen. Enthalten ist dabei eigentlich immer die Startseite und das Kontaktformular. Hinzu kommen einige exemplarische Seiten bestimmter Inhaltstypen – eine Produktdetailseite in einem Online-Shop beispielsweise. Der Preis richtet sich dann stark nach der Menge und Komplexität der ausgewählten Seiten.

Wichtig ist aber: Der erhalt des Siegels ist kein rechtlich gültiges Zertifikat und schützt einen insofern nicht vor Klagen aufgrund etwaiger Mängel, die trotz Siegel existieren. Das hat mehrere Gründe:

  • Ein digitales Produkt wie eine Website ist ein lebender Organismus, der Änderungen unterzogen ist. Ein Test kann aber immer nur den Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigen.
  • Der Test von nur einigen, exemplarisch ausgewählten, Seiten lässt Lücken offen. Es ist denkbar, dass eine Inhaltsseite sorgsam ausgewählte Alternativtexte hat und diese auf anderen Seiten einfach vergessen wurden.
  • Alle Tests werden von privaten Unternehmen durchgeführt und die Siegel entsprechend von Ihnen vergeben. Es gibt Stand heute kein von einer offiziellen Regierungsstelle herausgegebenes Zertifikat.

Fazit

Meiner Meinung nach brauchen Sie kein offizielles Dokument, dass Ihnen die Barrierefreiheit Ihrer Seite bestätigt, sondern sie brauchen eine barrierefreie Seite. Am Markt gibt es viele unseriöse Anbieter, welche viele bunte Buttons gegen viel Geld verteilen, denen aber völlig egal ist, ob die Seite dahinter tatsächlich die Anforderungen erfüllt. Legen Sie Wert auf die Qualität Ihres Internetauftritts und damit auch auf die Qualität der Beratung bezüglich etwaiger Mängel. Ich und viele andere seriöse Anbieter können Sie diesbezüglich umfassend beraten und dabei helfen, Lösungen für offene Probleme zu finden. Einen Stempel braucht es dafür nicht.

Die wichtigsten Informationen zum BFSG lesen Sie in meinem gemeinsamen Blog-Beitrag mit IT-Anwältin Sabine Brumme.