Wie erstelle ich eine Barrierefreiheitserklärung?

4.6.2025
Absurde Illustration: Eine Ameisenstraße bildet einen Faden, der an einem Ende in einer Nadel hängt. Am anderen Ende wurde bereits im Kreuzstich ein Code gesticket.
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit, wozu braucht es sie und kann ich mich damit um die Pflicht zur barrierefreien Website drücken?

Inhaltsverzeichnis

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommen viele neue Pflichten auf Betreiber von Websites zu. Nicht nur technische und gestalterische Anforderungen, sondern auch die Pflicht zur transparenten Information über die eigene Barrierefreiheit – beispielsweise in Form einer Barrierefreiheitserklärung bzw. Erklärung zur Barrierefreiheit.

Aber was gehört überhaupt in so eine Erklärung? Ist sie bloß ein Alibi, um sich um Barrierefreiheit herumzudrücken? Und wie erstellt man sie richtig? Diese Fragen klären wir diese Woche.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Die Barrierefreiheitserklärung wird fast immer als Unterseite einer Website angelegt und spielt in einer Riege mit Impressum und Datenschutzerklärung. Sie muss also von jeder Seite aus erreichbar sein. Ihre Aufgabe ist es, Nutzern einer Website zu zeigen, welche Bereiche der Website barrierefrei sind, aber auch, welche es nicht sind. Im Prinzip beschreibt sie also den aktuellen Zustand Ihrer Website bezogen auf die Barrierefreiheit. Es wird nicht überraschen, dass sie dabei selbst natürlich barrierefrei sein muss.

Hier eine Übersicht über Dinge, die enthalten sein müssen:

  • Allgemeine Angaben:
    • Für welche Website/ App gilt die Erklärung?
  • Bewertung der Barrierefreiheit:
    • Methode der Bewertung: Wie kam die Einschätzung der Barrierefreiheit zustande? (z. B. Selbsttest, externe Prüfung, Kristallkugel?)
    • Tatsächliche Bewertung: Wurden die Anforderungen eingehalten? (vollständig, teilweise, nicht)
  • Nur für öffentliche StellenNicht barrierefreie Inhalte:
    • Auflistung der nicht barrierefreien Bereiche
    • Gründe für die fehlende Barrierefreiheit
    • Gegebenenfalls Hinweise auf barrierefreie Alternativen
  • Feedbackmechanismus:
    • Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um Barrieren zu melden oder Infos zur Umsetzung zu erfragen
  • Durchsetzungsverfahren:
    • Erläuterung des Schlichtungsverfahrens
    • Verlinkung zur zuständigen Schlichtungsstelle
  • Aktualisierungspflicht:
    • Die Erklärung muss jährlich aktualisiert werden

Wenn gewünscht, können Sie aber auch weitere Dinge ergänzen. Sie haben ein bestimmtes Feature für zusätzliche Barrierefreiheit geschaffen? Etwas, das über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geht? Erwähnen Sie es ruhig.

Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung haben?

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist natürlich kein freiwilliges Nice-to-have, sondern gesetzlich Pflicht. Seit 2016 verpflichtet eine EU-Richtlinie alle Mitgliedstaaten, konkrete Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit zu erlassen. Deutschland hat diese Anforderungen unter anderem durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die BITV 2.0 und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

Öffentliche Stellen

Für öffentliche Stellen – also Bundes- und Landesbehörden, Kommunen sowie Einrichtungen im öffentlichen Auftrag – gilt:

  • Ihre Websites und mobilen Anwendungen müssen barrierefrei gestaltet sein.
  • Zusätzlich ist eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit darstellt.
  • Diese Erklärung muss gut auffindbar, regelmäßig aktualisiert und selbst barrierefrei sein.

Ziel ist es, transparent aufzuzeigen, welche Bereiche bereits zugänglich sind – und welche nicht.

Unternehmen

Für privatwirtschaftliche Unternehmen ergeben sich ab Juni 2025 neue Pflichten aus dem BFSG. Sie beziehen sich auf alle digitalen Dienstleistungen, die wir als Endkunde nutzen – etwa Online-Shops, Ticketbuchungen oder Banking-Apps. Auch hier verlangt der Gesetzgeber, dass Barrierefreiheit berücksichtigt und kommuniziert wird.

Zwar gibt es derzeit keine exakt definierte Form für diese „Information zur Barrierefreiheit“, doch der Gesetzestext fordert, dass Unternehmen darlegen, wie sie die Anforderungen erfüllen – und zwar in AGBs oder an anderer gut sichtbarer Stelle. Wer das klar, verständlich und zugänglich machen will, kommt an einer eigenen Barrierefreiheitserklärung kaum vorbei.

Ist sie ein Freifahrtschein für nicht umgesetzte Barrierefreiheit?

Ach wäre das einfach: anstatt die Probleme zu lösen, schreibt man sie einfach in die Erklärung und ist fein raus. Das erspart viel Geld, zeit und Nerven.

Aber nein, die Barrierefreiheitserklärung ist kein Ersatz für barrierefreie Gestaltung – und schon gar kein Freifahrtschein, um sich vor den gesetzlichen Anforderungen zu drücken.

Sie soll nur klarstellen, welche Teile einer Website oder App barrierefrei sind und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt. Gerade weil viele öffentliche Stellen und Unternehmen beim Thema Barrierefreiheit oft noch am Anfang stehen, ist es wichtig, dass Nutzer und Nutzerinnen realistisch einschätzen können, was sie auf einer Website erwartet. Die Erklärung hilft dabei, Vertrauen zu schaffen und klarzustellen: „Hier sind wir schon barrierefrei – und hier arbeiten wir noch daran.“

Gleichzeitig stellt die Barrierefreiheitserklärung sicher, dass bestehende Mängel nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden.

Es reicht aber nicht, nur darüber zu informieren. Es sollte auch deutlich werden, dass daran gearbeitet wird.

Wichtig: Eine Erklärung zur Barrierefreiheit schützt nicht vor Strafen, auch nicht, wenn jeder Fehler dort offen gelegt wird! Es bleibt weiterhin die Verpflichtung zur Barrierefreiheit der Website bestehen. Also, wer die Erklärung oder die tatsächliche Umsetzung zu leicht nimmt oder nur lückenhaft ausfüllt, riskiert nicht nur das Vertrauen der Nutzer, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Schließlich ist die Erklärung gesetzlich vorgeschrieben und Teil der Verpflichtung zur Barrierefreiheit – nicht deren Ersatz.

Wie erstelle ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Wenn Sie nicht gerade Anwalt sind, wird es Ihnen sicher schwer fallen, rechtliche Texte zu verfassen. Das geht mir nicht anders, weshalb ich für solche Texte Vorlagen nutze. Ein meiner Erfahrung nach sehr guter Dienst dafür ist eRecht24, der mit zielgerichteten Fragen die persönliche Erklärung zusammensetzt. Diese muss dann nur noch herauskopiert und auf der eigenen Seite eingebaut werden. Der Generator für öffentliche Stellen ist kostenfrei verfügbar, den für Unternehmen erhält man leider nur kostenpflichtig.

Fazit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben – für öffentliche Stellen schon länger, für Unternehmen ab Juni 2025. Sie zeigt, welche Teile eines digitalen Angebots barrierefrei sind und wo es noch Nachholbedarf gibt.

Damit ist sie kein Ersatz für Barrierefreiheit, sondern ein ergänzender Schritt: Wer sie erstellt, sollte ehrlich informieren und gleichzeitig zeigen, dass bestehende Barrieren ernst genommen und abgebaut werden. Nur so lässt sich Vertrauen aufbauen – und Recht einhalten.

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