Die EU-Webrichtlinie 2016/2102 legt europaweit fest, dass öffentliche Stellen ihre Websites und Apps barrierefrei gestalten müssen. Sie ist die rechtliche Grundlage für die deutsche BITV 2.0.
Die EU-Webrichtlinie 2016/2102 legt europaweit fest, dass öffentliche Stellen ihre Websites und Apps barrierefrei gestalten müssen. Sie ist die rechtliche Grundlage für die deutsche BITV 2.0.