Seit Juni 2025 müssen viele digitale Produkte – etwa Online-Shops, Apps und E-Books – barrierefrei nutzbar sein. Betroffen sind Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen (B2C-Geschäft) anbieten. Ausnahmen gibt es für kleine Unternehmen.
Hier gibt es alle Infos zur rechtlichen Einordnung und den teschnischen Anforderungen: Barrierefreie Websites werden Pflicht – Die wichtigsten Infos zum BFSG.