Was ist Barrierefreiheit

Absurde Illustration: Flamingo, der über eine Hürde springt. Bedeutung: Steht für das Überwinden von Barrieren.

Definition Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

(§4 BGG)

Wie bitte? Was hat das mit dem Internet zu tun?

Was der deutsche Gesetzgeber hier verklausuliert beschreibt, ist im Wesentlichen das, was Barrierefreiheit bedeutet: eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens, und das ohne die Hilfe anderer.

Etwas weiter gefasst kann man für das Internet sagen: jeder Mensch, egal ob mit oder ohne Einschränkungen, sollte in der Lage sein, eine Website zu bedienen und zu verstehen.

Dabei richtet sich die Barrierefreiheit gemäß der WCAG nach 4 einfachen Prinzipien. Bei der Entwicklung meiner Internetseiten behalte ich diese immer im Hinterkopf, um so ein inklusives Nutzererlebnis zu schaffen.

Absurde Illustration: Mann mit einem Fallschirm als Kopf, der Arme und Beine im Sprung von sich streckt. Bedeutung: Vier Verschiedene Teilbereiche der Barrierefreiheit, welche wie ein Fallschirm vor Problemen schützen können.

Wahrnehmbarkeit

Die Inhalte müssen von allen Menschen wahrgenommen werden können.

  • ausreichend hohe Farbkontraste
  • Textalternativen zu Bildern
  • Anpassbarkeit der Seite

Bedienbarkeit

Die Nutzer müssen die Website mit den ihnen zur Verfügung stehenden Eingabegeräten bedienen können.

  • Tastatur­bedienbarkeit
  • Schlüssige Navigation
  • Keine Zeitbegrenzungen

Verständlichkeit

Jeder sollte die Informationen und die Bedienung der Seite verstehen können.

  • Gut lesbare und einfache Texte
  • Konsistenter Aufbau
  • Hilfestellung bei Formulareingaben

Robustheit

Die Internetseite muss mit verschiedenen Browsern und Hilfsprogrammen stabil funktionieren.

  • Nutzung bekannter Web-Standards
  • Test in vielen aktuellen Browsern
  • Automatisierte Überwachung
stolperfrei.digital Consulting ist spezialisert auf barrierefreie Internetdienstleistungen. Lesen Sie mehr über mein Konzept und die Idee hinter stolperfrei.digital.

Warum brauchen wir Barrierefreiheit?

Es gibt viele gute Gründe dafür, Ihr neues Projekt barrierefrei umzusetzen. Einer der wichtigsten ist die enorme Vergrößerung Ihrer Zielgruppe und damit eine deutlich gesteigerte Reichweite Ihres Produktes. 

Laut Weltgesundheitsorganisation leben weltweit rund 15% der Menschen mit einer ständigen Beeinträchtigung. Hinzu kommen noch Menschen mit temporären Problemen nach Unfällen oder Krankheiten. Darüber hinaus nimmt die Zahl der Senioren stetig zu. Laut statistischem Bundesamt sind wir aktuell bei einem Anteil von rund 27% Personen mit einem Alter von 65 Jahren oder mehr, eine Zahl, die jährlich steigt. Dies trifft auch auf die Anzahl an Personen mit Migrationshintergrund zu. Aktuell leben in Deutschland 23,8 Millionen Menschen mit einer Migrationsbiografie, darunter 13,4 Millionen ausländische Bürger. Hier gilt es insbesondere auf eine gute Verständlichkeit und womöglich einfache Sprache zu setzen um Inhalte zuverlässig zu vermitteln. 

Es ist also freiwillig? – Jein

Grundsätzlich gibt es mehrere Gesetzgebungen, die die Barrierefreiheit im Internet regeln. International geeinigt hat man sich auf die WCAG, einen nicht verpflichtenden Standard des W3C-Concortiums, welcher Anforderungen an Websites in drei Konformitätsstufen (von A über AA bis hin zu AAA) definiert. National ist basierend auf diesem Standard die BITV entstanden, eine Verordnung, welche die rechtlich bindenden Mindestanforderungen an barrierefreie Informationstechnik von öffentlichen Stellen und überwiegend öffentlich geförderten Projekten definiert.

Für kommerzielle, nicht öffentlich geförderte Projekte ist die Umsetzung aktuell freiwillig. Jedoch ändert sich das mit dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz), von dem ab 28. Juni 2025 auch viele Firmen betroffen sein werden. Ob dies für sie zutrifft, können wir gern im Gespräch klären.

Sie möchten überpünktlich schon 2024 ihr Projekt inklusiv umgesetzt haben? Ich kann Sie in dem Prozess vielseitig unterstützen.
Meine Leistungen
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