500 Tage. Solange bleibt noch Zeit, bis das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, in Kraft tritt: am 28.6.2025 und damit ganze 6 Jahre nach seiner Verabschiedung. Damit wird die europäische Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.6.2019 in Deutschland, der „European Accessibility Act“, umgesetzt und sorgt dafür, dass ein großer Teil der Internetseiten in Deutschland barrierefrei umgesetzt werden müssen. Nach der BITV ist es damit das zweite Gesetz, dass sich mit der Barrierefreiheit von Internetauftritten beschäftigt und Anbieter verpflichtet, diese so umzusetzen, dass sie von allen Menschen ohne die Hilfe anderer zugänglich und nutzbar sind.
Doch für wen wird es Pflicht, eine barrierefreie Website umzusetzen und an welchen Normen und Kriterien wird dies gemessen? Gemeinsam mit Sabine Brumme von der Anwaltskanzlei TCI Rechtsanwälte, Fachfrau für IT-Recht, habe ich mich mit dem Gesetz und den daraus resultierenden Pflichten befasst. Aus rechtlicher und technischer Perspektive beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
- Für wen wird eine barrierefreie Website zur Pflicht?
- Gibt es Ausnahmeregelungen?
- Wer überprüft die Einhaltung des BFSG?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn meine Seite nicht rechtzeitig barrierefrei ist?
- Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
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Wenn Ihnen nach so viel Auseinandersetzung mit den juristischen Vorgaben, so wie mir auch, der Kopf raucht, dann kann ich Sie beruhigen: Ich kann Ihnen dies gern in einfache Sprache übersetzen und berate Sie umfassend, wo die Baustellen in Ihrem Projekt liegen und welche ganz konkreten Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wenn Sie eine barrierefreie Website umsetzen müssen oder wollen, dann kontaktieren Sie mich am besten noch heute. stolperfrei.digital Consulting ist Ihr Ansprechpartner in Dresden bei der Umsetzung barrierefreier Websites und anderer digitaler Projekte gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Lesen Sie gern mehr über das Konzept von stolperfrei.digital Consulting.