Für alle verständlich – Was ist der Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache?

3.1.2024
Absurde Illustration: Schreibmaschine, aus deren eingelegter Papierrolle 2 Luftballons werden. Bedeutung: Schreiben Leichter Sprache.

Leichte und Einfache Sprache werden oft synonym verwendet. Aus Sicht der Barrierefreiheit gibt es wichtige Unterschiede zwischen Einfacher und Leichter Sprache.

Inhaltsverzeichnis

Beim Studieren des neuen Mietvertrages oder dem Ausfüllen der Steuererklärung haben wir es uns schon so oft gewünscht – könnte man das nicht einfacher schreiben? So, dass es jeder versteht? In leichter, einfacher Sprache? So wie es Ihnen vielleicht bei juristischen Texten geht, geht es ganz vielen Menschen auch bei Texten wie diesem hier. Ich gebe zu, dass ich auf stolperfrei.digital meist keine einfache Sprache verwende, mich in zu langen Sätzen verliere und oft selbst am Ende nicht mehr weiß, wie ich angefangen habe. Ich schreibe, wie ich rede. Menschen mit geistigen Behinderungen oder auch Mitbürgen, die die deutsche Sprache erst lernen, fällt das Lesen solcher Texte sehr schwer.

Einfache Sprache

Einfache Sprache ist eine vereinfachte Form der deutschen Sprache, die die Verständlichkeit des Textes in den Vordergrund rückt. Lange, verschachtelte Sätze und seltene Fremdwörter werden vermieden. Außerdem sollten im Text keine Metaphern oder Redewendung verwendet werden. Beim Lesen würde Ihnen der Unterschied vermutlich kaum auffallen, komplizierte Sachverhalte können mit einfacher Sprache aber so erklärt werden, dass die meisten Menschen sie verstehen.

Leichte Sprache

„Leichte Sprache“ ist ein eigenständiger Fachbegriff aus der Welt der Barrierefreiheit und Inklusion und unterliegt ganz klaren Regeln. Sie ist gegenüber der Einfachen Sprache noch deutlicher vereinfacht wodurch leichte Texte klar als solche zu erkennen sind. Für Texte in Leichter Sprache gibt es üblicherweise eine vom restlichen Inhalt abgegrenzte Version, die beispielsweise in einer eigenen Toolbar neben weiteren Tools zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit steht. Mit „Leichte Sprache“ darf man diesen Menüpunkt aber auch nur beschriften, wenn es sich wirklich um eine handelt, ansonsten bezeichnet man es besser als „Einfache Sprache“.

Regeln der Leichten Sprache

Hier eine Auswahl einiger Regeln, die für die Leichte Sprache gelten:

  • Verwendung von kurzen Sätzen mit nur einer Aussage pro Satz
  • Konjunktiv und Genitiv werden nicht verwendet (Statt „Die Jacke des Mannes“ lieber „Die Jacke von dem Mann)
  • Große Zahlen oder Zeiträume werden durch „viel“ oder „vor langer Zeit“ ersetzt.
  • Zusammengesetzte Wörter werden durch Bindestriche oder Halbhochpunkte getrennt (Wochen-ende oder Apfel·schorle)

Man sieht, dass die angewendeten Regeln oft den Rechtschreib- oder Grammatikregeln der Standardsprache widersprechen. Deshalb sind Texte in Leichter Sprache, im Gegensatz zu denen in Einfacher Sprache, nicht geeignet, um sie als Hauptinhalt einer Website zu verwenden.

Auch in der Typografie passt man sich den Leseschwierigkeiten an und setzt beispielsweise nur einen Satz pro Zeile oder verzichtet auf kursive Schrift. Sie geht damit auch hier weiter als die einfache Sprache, die keine Vorschriften bezüglich der Formatierung macht.

Mit der Umsetzung werden häufig Fachleute betraut, sogenannte „Dolmetscher“. Sie übersetzen Texte aus der Standardsprache in Leichte Sprache. Häufig ist es jedoch mit einer reinen Übersetzung nicht getan, vielmehr gleicht die Aufgabe einer eigenen redaktionellen Aufbereitung der Inhalte und ist deshalb deutlich komplexer als eine reine Übersetzung. Die Reihenfolge von Aussagen kann dabei auch verändert werden, um die wichtigsten Aussagen zuerst zu nennen. Wichtig ist aber, dass sich die Kernaussage des Textes dadurch nicht erheblich verändert.

Wie ist die Rechtslage?

Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) schreibt vor, dass in Deutschland Träger der öffentlichen Gewalt verpflichtet sind, Informationen in Leichter Sprache anzubieten. Wie dies konkret umzusetzen ist, regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird sie als Anforderung nicht erwähnt, für Firmen bleibt die Umsetzung also auch 2025 freiwillig.

Die wichtigsten Informationen zum BFSG finden Sie in meinem gemeinsamen Blog-Beitrag mit IT-Anwältin Sabine Brumme.

Fazit

Wenn Sie nicht unter die Bestimmungen des BGG fallen, dann entscheiden Sie selbst, ob es für Ihre Zielgruppe hilfreich sein kann, Texte auch in Einfacher oder Leichter Sprache erklärt zu bekommen. Wie ich in meinem FAQ zu meinen Leistungen erwähne, bin ich kein guter Texter und kann dabei redaktionell nicht unterstützen. Ich vermittle Sie aber gern an kompetente Partner und berate Sie bezüglich der technischen Integration einer Version in Leichter oder Einfacher Sprache.